Infothek
Bei Lieferung von Mieterstrom zum Vorsteuerabzug berechtigt
Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.
mehrErwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder kann Grunderwerbsteuer unterliegen
Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt.
mehrNach unentgeltlicher Betriebsübertragung können nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers entstehen
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob ein Rechtsnachfolger auch nach dem Übertragungszeitpunkt bekannt gewordene Verbindlichkeiten im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG übernimmt, wenn laut Übertragungsvereinbarung “sämtliche Passiva” übergehen sollen.
mehrKein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei geleisteter Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird
Es besteht kein Anspruch auf den Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG bei Leistung einer nicht durch eine Rechnung angeforderten Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird.
mehrVerbrauch des ermäßigten Steuersatzes durch Anwendung dieses Steuersatzes für ein früheres Veranlagungsjahr ohne Antrag des Steuerpflichtigen
Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist auch dann verbraucht, wenn das Finanzamt die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Dies gilt selbst dann, wenn dies ohne Antrag des Steuerpflichtigen geschieht oder ein Betrag begünstigt besteuert wird, bei dem es sich tatsächlich nicht um einen Veräußerungsgewinn im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG handelt.
mehrKeine erweiterte Gewerbesteuer-Kürzung bei Vermietung einer Lagerhalle mit Lastenaufzug und Paletten-Förderanlage
Bei einer Paletten-Förderanlage in einer zweigeschossigen Lagerhalle, in der bereits ein Lastenaufzug vorhanden ist, handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausschließt.
mehrSozialversicherungsrente aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung - Keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung
Bei der Vergleichsrechnung zur Prüfung auf das Vorliegen einer verfassungswidrigen inländischen Doppelbesteuerung von Renteneinkünften sind Beiträge nicht zu berücksichtigen, welche sich aufgrund eines fehlenden inländischen Wohnsitzes in Deutschland steuerlich nicht ausgewirkt haben können.
mehrBetriebsaufgabe durch „Entprägung“ einer bisher gewerblich geprägten GmbH & Co. KG
Wenn eine bisher gewerblich geprägte, Immobilien vermietende GmbH & Co. KG nicht mehr nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt ist, weil ein Kommanditist zum Geschäftsführer bestellt wird, führt diese sog. Entprägung zu einer Entnahme der Grundstücke aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zum Teilwert und zu einer Änderung der AfA-Bemessungsgrundlage und damit zu einer Änderung der nach der Entprägung erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auch der Folgejahre.
mehrFür „Milchersatzprodukte“ pflanzlichen Ursprungs kein ermäßigter Umsatzsteuersatz
„Milchersatzprodukte” pflanzlichen Ursprungs (z. B.: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke und unterliegen daher dem Regelsteuersatz.
mehrZum Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand
Ein Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Außensteuergesetzes ist unmittelbar vor dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland eintritt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.