Infothek
Fristlose Kündigung durch Stromanbieter war unwirksam - Schadensersatzansprüche möglich
Der Stromlieferant „Stromio“ hatte trotz absehbar steigender Energiepreise bis September 2021 weiter Verträge mit Preisgarantie abgeschlossen. Mit dieser Garantie hatte das Unternehmen das Risiko höherer Beschaffungskosten bewusst übernommen und konnte später Stromlieferverträge nicht fristlos kündigen, weil dies wirtschaftlich zu belastend geworden sei.
mehrKündigungsschutz vor Zeitabschnitten einer Elternzeit gilt vorwirkend
Arbeitnehmer können Elternzeit in mehrere Abschnitte aufteilen. Für jeden dieser Abschnitte gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der schon vor Beginn der jeweiligen Elternzeit einsetzt.
mehrAbweichende Erbschaftsteuer-Festsetzung aus Billigkeitsgründen
Kann ein Miterbe einen Billigkeitserlass der Erbschaftsteuer erhalten, wenn er aus dem Nachlass tatsächlich nichts erhalten hat?
mehrWas Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht beachten müssen (Teil 1)
Seit dem 01.01.2025 ist die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass auch an Endverbraucher per E-Rechnung abzurechnen ist. Damit die Einführung der Pflicht zur Erteilung von E-Rechnungen umgesetzt werden kann, gelten abgestufte Übergangsregelungen.
mehrMängelansprüche wegen Einbau eines Geländers in Rohstahl-Optik mit Schweißspuren
Das Amtsgericht München entschied, dass ein Bauherr bei einem ausdrücklich als Rohstahl vereinbarten Geländer keine makellose und gleichmäßig patinierte Oberfläche verlangen kann.
mehrSozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber trägt Risiko fehlender Dokumentation
Im Urteilsfall befasste sich das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit der Schätzung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen fehlender Arbeitszeitnachweise in der Gastronomie.
mehrUmsatzsteuerfragen bei Leistungsbeziehungen bei elektronischen Dienstleistungen z. B. „In-App-Käufen“
Ein deutsches Unternehmen hat „In-App-Käufe“ über einen App Store eines irischen Anbieters getätigt. Wo der Ort der Leistung des Unternehmers ist, war fraglich. Dabei ist zu klären, an wen das Unternehmen diese Leistung erbringt. Sofern die Leistung direkt vom Unternehmen an die Endverbraucher erbracht wird, ist der Leistungsort in Deutschland, sofern eine Leistung an den Betreiber des App Stores vorliegt, befindet sich der Ort der Leistung in Irland, weil dieser dort ansässig ist.
mehrNeues Niedersächsisches Grundsteuergesetz nicht verfassungswidrig
Das Niedersächsische Finanzgericht hält das im Jahr 2021 neu gefasste Grundsteuergesetz des Landes nicht für verfassungswidrig.
mehrNach Umgangsverzicht - Kein Recht auf vorherige Regelung zum Umgang
Wenn ein Elternteil auf Umgang mit seinen Kindern verzichtet und diesen Verzicht später widerruft, hat er keinen Anspruch darauf, die vorherige Regelung wiederherzustellen.
mehrKeine Haftung für Sturz auf Algen im Planschbecken
Das Landgericht Lübeck hat Ersatzansprüche eines Kleinkindes verneint, welches mutmaßlich in einem öffentlichen Wasserbecken auf dem algenbewachsenen Boden ausgerutscht war.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.