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Zurück zur ÜbersichtWegen verspäteter Mieterdaten-Löschung 900.000 Euro DSGVO-Geldbuße
Das Landgericht Berlin hat die „Deutsche Wohnen SE“ zu einer DSGVO-Geldbuße von 900.000 Euro verurteilt, weil das Unternehmen personenbezogene Daten ehemaliger Mieter nicht rechtzeitig löschte (Az. 526 OWi LG 1/20).
Zwischen Mai 2018 und März 2019 wurden sensible Unterlagen wie Gehaltsnachweise, Kontoauszüge und Ausweiskopien zu lange gespeichert. Damit verstieß „Deutsche Wohnen“ vorsätzlich gegen die DSGVO-Grundsätze Datenminimierung und Speicherbegrenzung, teilweise auch gegen die Regeln zur rechtmäßigen Datenverarbeitung.
Ursprünglich hatte die Berliner Datenschutzbehörde 2019 ein Bußgeld von rund 14,5 Mio. Euro verhängt. Nach Einspruch, Verfahrenspause, EuGH-Entscheidung und neuer Beweisaufnahme setzte das Gericht nun ein deutlich niedrigeres Bußgeld fest, weil die Verstöße in der Einführungsphase der DSGVO lagen und das Unternehmen bereits Experten zur Umstellung der IT eingesetzt hatte. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
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