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Recht / Sonstige 
Freitag, 15.05.2026

Gebäudemodernisierungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 13.05.2026 den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium eingebrachte Entwurf sieht eine Neuorientierung bei der Effizienz und der Modernisierung im Gebäudesektor vor. Das GModG ersetzt die umstrittene 65-Prozent-Pflicht für Erneuerbare Energien beim Heizen. Es gibt nun wieder freie Heizungswahl: Wärmepumpen, Hybridheizungen, Biomasse, aber auch Gas- und Ölheizungen sind erlaubt.

Klimaschutz soll über immer klimafreundlichere Brennstoffe erreicht werden. Wer weiter mit Öl oder Gas heizt, muss schrittweise mehr „grüne“ Anteile nutzen. Wer unter die “Biotreppe” fällt, hat ab 2029 einen zunehmenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder aber grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate zur Wärmeerzeugung einzusetzen. Dieser biogene Anteil steigt: von 10 % ab dem Jahr 2029, über 15 % ab dem Jahr 2030, gefolgt von 30 % ab dem Jahr 2035 und schließlich auf 60 % ab dem Jahr 2040.

Mieter sollen vor zu hohen Kosten geschützt werden: Beim Einbau neuer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen teilen sich Mieter und Vermieter ab 2028 die CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte, ab 2029 auch die Mehrkosten für biogene Brennstoffe zur Hälfte.

Die staatliche Förderung für Heizungstausch ist mindestens bis 2029 gesichert. 2030 wird geprüft, ob die Ziele für Klimaneutralität 2045 erreicht werden können. Die EU-Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden werden exakt umgesetzt.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

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