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Zurück zur ÜbersichtBesonders schützenswertes Denkmal: Klimaschutz durch Solarenergie muss hinter dem Denkmalschutz zurückstehen
Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied, dass in der Altstadt von Rothenburg ob der Tauber keine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohnhauses errichtet werden darf (Az. AN 17 K 24.1695).
Die Eigentümer wollten ihr Haus energetisch sanieren und dazu schwarze Solarpaneele auf dem Dach anbringen. In der Altstadt gilt jedoch Ensembleschutz und eine Gestaltungssatzung, die Photovoltaikanlagen auf Dächern verbietet. Dafür wäre eine besondere Erlaubnis nötig gewesen, die die Stadt verweigert hat.
Das Gericht bestätigte diese Entscheidung: Die Altstadt mit ihrer einheitlichen roten Ziegeldachlandschaft sei ein besonders schützenswertes Denkmal. Schwarze Aufdach-Module für eine Photovoltaikanlage würden das historische Stadtbild stören. Deshalb müsse in diesem Fall der Klimaschutz durch Solarenergie hinter dem Denkmalschutz zurückstehen.
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